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   BGH, 15.06.1967 - III ZR 81/66   

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https://dejure.org/1967,6647
BGH, 15.06.1967 - III ZR 81/66 (https://dejure.org/1967,6647)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1967 - III ZR 81/66 (https://dejure.org/1967,6647)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1967 - III ZR 81/66 (https://dejure.org/1967,6647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Neuaufteilung von Grundstücken im Wege privatrechtlicher Verträge - Baubeschränkungen während eines Umlegungsverfahrens - Entschädigungszahlungen auf Grund einer Enteignung

  • Wolters Kluwer

    Zusammensetzung des Werts der Revision

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 113/66

    Schadensersatzanspruch wegen Überfahrens des landwirtschaftlichen Anwesens eines

    Auszug aus BGH, 15.06.1967 - III ZR 81/66
    Ein unbezifferter Antrag ist, wie der Bundesgerichtshof der Rechtsprechung des Reichsgerichts folgend, mehrfach entschieden hat, nur dort zulässig, wo eine Bezifferung unmöglich oder unzumutbar ist oder wenn die ziffernmäßige Festlegung der Höhe der mit der Klage verlangten Schadensersatzleistung entscheidend von der Ausübung des richterlichen Ermessens oder einer richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO abhängt, und wenn weiter die Klagepartei die tatsächlichen Grundlagen vorträgt, die dem Gericht die Festsetzung der Höhe der Klageforderung ermöglichen (vgl. Urteil vom 20. März 1967 - III ZR 113/66 -), Hier hätte die Antragstellerin unschwer die Höhe der an die Anwälte bei Zugrundelegung eines Streitwerts von 20.000 DM zu entrichtenden Gebühren errechnen können, anstatt diese Berechnung, noch dazu ohne Angaben, welche Gebühren (für welche Tätigkeiten) von den Anwälten in Ansatz gebracht werden, dem Gericht zu überlassen.
  • BGH, 20.09.1971 - III ZR 18/70

    Enteignung durch Erklärung zum Schutzbereich

    Dies ist nur der Fall, wenn sie ein Bauvorhaben wirklich verhindert oder verzögert; ein Grundstückseigentümer muß also wirklich bauen wollen (und können) und in seinem beabsichtigten Bauvorhaben durch das Bauverbot gestört oder sonst in fühlbarer Weise beeinträchtigt worden sein (Urteil des Senats vom 15. Juni 1967 - III ZR 81/66 - BGH NJW 1965, 2101 [BGH 14.07.1965 - III ZR 2/64] = WM 1965, 941; WM 1966, 125; BGHZ 19, 1, 4 [BGH 24.10.1955 - III ZR 121/54] ; BGH LM Art. 14 GG Nr. 71; vgl. auch Hußla, NJW 1968, 631, 632; Kröner, Die Eigentumsgarantie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, 2. Auflage, S. 99; BGH WM 1968, 747 unter Nr. 111, WM 1968, 702 unter Nr. 11 a.E. der Gründe).
  • BGH, 29.05.1972 - III ZR 188/70

    Anspruch auf Entschädigung für Baubeschränkungen von Grundstücken - Entschädigung

    Die von der Revision herangezogene Entscheidung des Senats in BGHZ 30, 338, 353 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57], wonach es allein auf die objektive Nutzbarkeit des Grundstücks ankomme, ist bereits im Urteil vom 15. Juni 1967 - III ZR 81/66 ausdrücklich als insoweit überholt bezeichnet worden.
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